Es hat im Laufe der Zeit mehrere Erlasse des BMF zum Thema Leasing gegeben. Mit diesen Erlassen klärt der Gesetzgeber die steuerrechtliche Behandlung der Finanzierungskosten sowie die bilanzielle Behandlung der betroffenenden Gegenstände. Im folgenden finden Sie die Erlasse zur Vollamortisation und zur Teilamortisation: